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ASC-Flyer

Nutzungsordnung für Haus, Gelände und Boote


Der Altengammer Segelclub ist ein kleiner Verein ohne hauptamtliche Mitarbeiter*innen, die Kontroll- und Ordnungsfunktionen ausüben könnten. Es ist deshalb unbedingt auf gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung der folgenden Regeln angewiesen. Dabei müssen sich alle Betreuer*innen und private Mitglieder als klare und eindeutige Vorbilder für die Kinder und Jugendlichen verstehen.

1. Allgemeiner Teil


1.1. Nutzungsrecht und Doppelnutzungen


Die Nutzung des Geländes und des Hauses sowie der dem Verein zugehörigen Boote, Werkzeuge, Motoren und weiteren Gegenständen ist nur durch Vereinsmitglieder gestattet.

Bei der Nutzung von Gelände, Haus und den vereinseigenen Booten haben die dem Altengammer Segelclub angeschlossenen Einrichtungen der Jugendhilfe und Jugendförderung Vorrang vor den privaten Mitgliedern. Eine Nutzung durch externe Interessenten ist nur in Absprache mit dem Vorstand möglich. Eine Buchung per Buchungskalender ab 4 Personen ist zwingend erforderlich. Eine private Nutzung des Altengammer Segelclubs durch Mitarbeiter*innen dem Verein angeschlossener Einrichtungen ist nur in Absprache mit dem Vorstand gestattet.

Vor Nutzung von Haus, Gelände und den vereinseigenen Booten ist im Buchungskalender zu prüfen, ob eine Buchung und eine damit verbundene Nutzungsmöglichkeit besteht.

Bei Reservierung von Haus und Gelände muss angegeben werden, ob eine Doppelnutzung für andere Gruppen möglich ist. Eine Nutzung der Werkstatt, der nicht gebuchten Vereinsboote und der sanitären Anlagen bleiben auch bei Buchungen für alle Mitglieder bestehen. Ebenso die Nutzung der Privatboote durch deren Besitzer.

Bei Reservierung des Hauses ist eine Nutzung des Hauses (abgesehen der sanitären Anlagen) durch weitere Mitglieder grundlegend nicht gestattet bzw. es erfolgt eine Absprache mit der buchenden Gruppe. Dabei ist eine angemessene Rücksichtnahme erforderlich.

Die Weitergabe von Vereinsinterna wie Aufbewahrungsort der Vereinsschlüssel ist untersagt.

1.2. Reservierung (Anmeldung und Absage)


Buchungswünsche mit Gruppen (>4) müssen rechtzeitig und ausschließlich per E-Mail (asc.hamburg@googlemail.com) mittels des Buchungsformulars des ASC angemeldet werden. Bei der Buchung ist anzugeben, ob Gelände, Haus oder Vereinsboote genutzt werden (mehrfach Nennung möglich). Bei Buchung von Vereinsbooten müssen die Bootsauswahl und -anzahl genannt werden. Dies garantiert eine Nutzung der verbleibenden Boote für andere Mitglieder. Bei der Buchung ist der Anlass im Buchungsformular zu nennen. Ebenso ist eine Mobilfunknummer anzugeben, welche im Buchungskalender in der Buchung angegeben werden darf.

1.3. Schlüsselrecht

Über die Schließanlage (mit Sicherungsschein) wird sichergestellt, dass Vereinsmitglieder Schlüssel und/oder personalisierte Transponder gegen Quittung und Pfand erhalten können. Die Weitergabe des Vereinsschlüssels und -transponders an Externe ist untersagt.

1.4. Bootsregister¬


Auf dem Gelände und am Steg dürfen nur beim Altengammer Segelclub registrierte Boote gelagert werden. Nicht registrierte Boote oder Boote für die 3 Monate nach Rechnungsstellung keine Liegegebühr gezahlt worden ist, kann der Vereinsvorstand abfahren lassen. Die Kosten dafür werden dem zuletzt registrierten oder ermittelten Eigentümer in Rechnung gestellt. Alle privaten Dinge, wie Trailer oder Außenborder, sind mit Namen zu versehen.

1.5. Materiallagerung


Im Bootshaus dürfen nur solche Materialien gelagert werden die für eine Nutzung durch die Gemeinschaft zur Verfügung stehen. Privates Material muss in Backskisten gelagert werden die, sich neben bzw. hinter den Häusern befinden. Motoren und Kraftstoffe sind aus Brandschutzgründen nicht im oder am Bootshaus zu lagern.

1.6. Haftung


Der Verein kann für verloren gegangenes bzw. entwendetes Eigentum der „Mitglieder" keine Haftung übernehmen. Es liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Mitgliedes, ggf. für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Mitglieder, deren Boote Treibstoffen, Gas oder elektrische Anlagen an Bord haben, sind dazu verpflichtet für diese einen ausreichenden Versicherungsschutz vorzuweisen.


2. Sicherheitsvorschriften


2.1. Bootsbenutzung


Bei der Nutzung der vereinseigenen Boote ist sicherzustellen, dass der Bootsführer über die zur korrekten und sicheren Nutzung des Bootes erforderlichen Fähigkeiten verfügt. Bei der Verwendung von Bootsmotoren mit mehr als 11 kw (15 PS) muss der Bootsführer einen gültigen Bootsführerschein besitzen.

2.2. Wassersportregeln


Sowohl auf der, Dove Elbe als auch innerhalb des Hafens sind die gültigen Wassersportregeln einzuhalten. Gleiches gilt für die Benutzung der Kanus und Kajaks. Bei Gruppen sind für die Einhaltung der Regeln und die Aufsicht die jeweiligen Betreuer*innen verantwortlich.

2.3. Benutzung der Schwimmwesten


Der Altengammer Segelclub verfügt über eine ausreichende Anzahl von Schwimmwesten in verschiedenen Größen. Die Betreuerinnen und Betreuer haben darauf zu achten, dass die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen und er/sie selbst die Schwimmwesten anlegen, bevor sie in die Boote steigen bzw. als Nichtschwimmer den Steg betreten.

2.4. Besondere Vorkommnisse


Besondere Vorkommnisse (Unfälle, Beschädigungen etc.) sind unmittelbar per Mail (info@asc-hamburg.com) unter Angabe des Verantwortlichen, seiner Institution und der Telefonnummer zu vermerken. Bei besonders gravierende Vorfällen ist eine im Schaukasten genannte Kontaktperson unmittelbar telefonisch zu kontaktieren.


3. Benutzungsregeln


3.1. Parken und Zufahrt


Die Fahrzeuge der Nutzer sind auf dem Parkplatz und dort ausschließlich auf den markierten ASC-Stellflächen (3 Stellplätze) abzustellen. Sollte wegen schweren Materials eine Zufahrt zum Gelände notwendig sein, so muss diese im Schritttempo über den Uferweg erfolgen und das Zufahrtstor ist sofort wieder zu verschließen. Ein Parken auf dem ASC Gelände ist nicht erwünscht. Das Befahren der Wiese vor dem Haus ist verboten.

3.2. Nachbarschaft


Der Altengammer Segelclub ist auf eine gute Nachbarschaft zu den beiden anderen Vereinen angewiesen. Alle Einrichtungen der benachbarten Clubs (Gebäude, Stege, Boote etc.) dürfen deshalb von den Nutzern und Besuchern des Altengammer Segelclub nicht in Anspruch genommen werden.

3.3. Verhaltensregeln


Bei der Nutzung von Haus, Gelände und Booten ist auf die Einhaltung der üblichen Verhaltensregeln und der Jugendschutzbestimmungen zu achten. Im Besonderen heißt das für Kinder- und Jugendgruppen, dass kein Alkohol und keine Drogen konsumiert werden dürfen. Dies gilt ebenfalls für private Mitglieder bei Anwesenheit von Kinder- und Jugendgruppen auf dem Gelände. Vor allem in den Abendstunden ist von allen Nutzenden darauf zu achten, dass kein unnötiger Lärm sowie laute Musik produziert wird.

3.4. Gebrauch von Material


Vereinseigenes und der Gemeinschaft darüber hinaus zur Verfügung gestelltes Material kann benutzt werden. Dabei ist auf einen pfleglichen und sachgerechten Umgang zu achten. Alle benutzten Gerätschaften sind nach dem Gebrauch zu säubern und wieder an ihren Platz zu bringen. Sollte es zu Beschädigungen kommen, so sind diese per Mail (info@asc-hamburg.com) mitzuteilen und von der Einrichtung / dem Mitglied zu ersetzen.

3.5. Verlassen des Hauses und des Geländes


Alle Nutzer sind verpflichtet, Haus, Gelände und Vereinsboote in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu verlassen. D.h. unter anderem nach Nutzung von Küche und Bad müssen diese geputzt werden, entstandener Abfall muss wieder mitgenommen, das Gelände muss gesäubert hinterlassen werden. Alle Fensterläden und Türen sind abzuschließen. Weitere Einzelheiten sind der Checkliste zu entnehmen. Putz- und Spülmittel werden vom Verein gestellt. Toilettenpapier und Desinfektionsmittel muss von den Mitgliedern selbst mitgebracht werden. Es ist beim Verlassen des Geländes sicherzustellen, dass auch die Steganlage verschlossen ist.

4. Ergänzende Hinweise


Bestandteil der Nutzungsordnung sind das
- aktuelle Hygienekonzept
- Schutzkonzept nach §79a SGB VIII (Fassung vom 27.05.2020)

Die vorstehende Nutzungsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung vom 29.03.1999 beschlossen und in den Punkten 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5, 2.1, 2.3, 3.2, 3.4, von der Mitgliederversammlung am 23.03,2015 , sowie im Punkt 1.1, von der Mitgliederversammlung am 20.02.2017 geändert. Die Nutzungsordnung wurde auf Beschluss des Vorstandes am 13.12.2021 in folgenden Punkten geändert: 1.1., 1.2., 1.3., 1.4., 1.6., 2.2., 2.4., 3.1., 3.3., 3.4., 3.5., 3.6 (gestrichen), 4.